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SV Kunst- und Kulturförderung

Antragjederzeit

Der Versicherer der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt per Spende oder Sponsoring Ausstellungen zeitgenössischer Kunst, Festivals sowie Musik-, Theater- und Tanzprojekte mit regionalem Bezug, außerdem Bildungsangebote an Schulen und Kitas. Ein Gremium entscheidet monatlich.

Fördergeber
SV SparkassenVersicherung
Ebene
Fonds
Gebiet
Geschäftsgebiet: Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Teile von Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Einzelpersonen, Unternehmen, Schulen und Kitas
Sparten
Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Unternehmensförderung, kein Stiftungsgeld: gemeinnützige Träger erhalten eine Spende per Fördervereinbarung, private oder gewerbliche Antragstellende nur Sponsoring mit Werbegegenleistung. Antrag mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail (ein PDF). Bei Ausstellungen müssen Künstler:innenhonorare im Budget stehen. Ausgeschlossen: rein internationale Projekte, historische Präsentationen, studentische Arbeiten, Auslandsstipendien und reine Publikationen. Kooperationen höchstens fünf Jahre, jährlich neu zu beantragen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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