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Förderung der Freien Szene (Förderrichtlinie freie Szene)

voraussichtl.31.10.2026

Projektförderung des Landes für professionelle freie Theater und Theatergruppen, freie Orchester und Ensembles, soziokulturelle Zentren und Initiativen sowie nichtkommerzielle Veranstaltungsreihen. Gefördert werden u. a. Produktionen bis zur Premierenreife; zusätzlich ist eine Miet- und Verwaltungskostenpauschale möglich.

Fördergeber
Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur Rheinland-Pfalz (Kulturministerium; Abwicklung über ADD Trier)
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.10.2026 (voraussichtlich) – Stichtag 31. Oktober für Vorhaben ab dem Folgejahr (2027); spätere Anträge nur nachrangig; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
bis 50.000 €
Eigenanteil
Landesanteil (inkl. Landesstiftung) i. d. R. höchstens 50 % der förderfähigen Kosten; Eigenmittel neben Eintrittseinnahmen erforderlich, Ehrenamt anrechenbar
Antragsberechtigt
Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Theater, Musik, Soziokultur, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur mit Sitz in Rheinland-Pfalz; Professionalität nachweisen (überwiegend künstlerisch ausgebildete Mitwirkende oder >5 Jahre hauptberuflich tätig) – Amateurgruppen ausgeschlossen. Institutionell geförderte Träger in der Regel ausgeschlossen. Antrag bei der ADD Trier (Referat Kulturförderung), Kopie ans Ministerium empfohlen; jährlich neu, i. d. R. ein Projekt pro Jahr. Vorzeitiger Beginn auf eigenes Risiko. Pauschale für Miete/Verwaltung bis 15 % der Gesamtkosten, abrufbar bis 15.11. des Förderjahres.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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