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Landesprogramm zur Förderung der Heimatpflege und Heimatforschung

voraussichtl.31.10.2026

Festbetragszuschüsse bis 5.000 Euro für Vorhaben, die die geschichtliche und volkskulturelle Prägung des Landes pflegen: Heimatkunde, Brauchtum, Mundart, Heimatliteratur, Volkslied, auch Medienprodukte. Antragsberechtigt sind auch Privatpersonen.

Fördergeber
Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur Rheinland-Pfalz (Kulturministerium; Abwicklung über ADD Trier)
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.10.2026 (voraussichtlich) – Stichtag 31. Oktober des Vorjahres für Vorhaben 2027; spätere Anträge nur nachrangig; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
bis 5.000 €
Eigenanteil
Land i. d. R. höchstens 50 % der anerkannten Kosten; Rest aus Eigen- oder Drittmitteln
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Kulturerbe und Museum, Literatur, Musik
Gefördert werden
Publikationen und Tonträger, Projekte und Produktionen, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur mit amtlichem Formular bei der ADD Trier, Referat 32. Ausgeschlossen: Bilderbücher, rein wissenschaftliche Arbeiten (z. B. Dissertationen), naturkundliche Publikationen, Wanderkarten, Landschaftspflege, nachträgliche Förderung. Meist ein Antrag pro Jahr; Landeswappen-Hinweis und Pflichtexemplare bei Publikationen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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