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Förderung Soziokultur Hessen (über LAKS Hessen)

Frist31.10.2026

Struktur- und Projektförderung für gemeinnützige soziokulturelle Zentren und Initiativen in freier Trägerschaft mit regelmäßigem, öffentlichem, spartenübergreifendem Programm. Das Land gibt die Mittel an die LAKS Hessen weiter, die sie vertraglich vergibt.

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK); Vergabe durch LAKS Hessen e.V.
Ebene
Land
Gebiet
Hessen
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.10.2026 – Antrag bei der LAKS Hessen bis 31.10. des Vorjahres (Förderjahr 2027)
Eigenanteil
Ehrenamt mit 10 €/Std. bis 20 % der Kosten anrechenbar
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Soziokultur, spartenübergreifende Projekte, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Strukturförderung, Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Anträge an die Geschäftsstelle der LAKS Hessen (Kassel), nicht ans Ministerium. Externe Projektanträge müssen die Mitgliedskriterien der LAKS erfüllen. Reine Veranstalter und gewinnorientierte Träger ausgeschlossen. Richtlinie läuft bis 30.06.2027 (Verlängerung möglich).

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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