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Projektförderung nichtstaatlicher Museen (FördRL Kunst und Kultur)

Fristbeim Fördergeber

Zuschüsse für Projekte nichtstaatlicher Museen in gemeinnütziger kommunaler, freier oder kirchlicher Trägerschaft, etwa Ankäufe, Restaurierung, Bestandserhaltung, wissenschaftliche Erschließung, neue Dauerausstellungen und Sonderausstellungen.

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; Bewilligung: Sächsische Landesstelle für Museumswesen
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Sachsen
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
regelmäßig mind. 20 % bei musealen Projekten (unentgeltliche Leistungen anrechenbar)
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Ausstellungen, Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung, Publikationen und Tonträger, Digitalisierung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag bis 15. Oktober für das Folgejahr (für 2027 abgelaufen); Ankäufe ganzjährig. Museen sollen sich an ICOM- und Museumsbund-Standards orientieren. Überwiegend von Bund oder Land finanzierte Museen ausgeschlossen. Webseite der Landesstelle selbst nicht geprüft, Angaben aus der Richtlinie.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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