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Projektförderung Kunst und Kultur

voraussichtl.10.01.2027

Die Stiftung des Ostdeutschen Sparkassenverbands fördert gemeinsam mit den regionalen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte in vier ostdeutschen Ländern – bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Museen und Denkmalpflege. Anträge laufen über das Online-Portal CLARA.

Fördergeber
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Ebene
Stiftung
Gebiet
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Förderart
Zuschuss
Fristen
10.01.2027 (voraussichtlich) – Fristen jeweils 10. Januar und 10. Juli; Entscheidung der Landeskuratorien meist im 2. bzw. 4. Quartal. Digitale Infoveranstaltung am 19.11.2026.
Eigenanteil
Eigenmittel oder Beteiligung weiterer Förderer erwartet
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Publikationen und Tonträger, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Vor dem Antrag muss das Projekt der regional zuständigen Sparkasse vorgestellt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen sowie natürliche Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz und Wirkungsfeld in BB, MV, SN oder ST. Bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen; Umsetzung erst nach Zusage. Auszahlung 80 % nach Annahme der Bedingungen, 20 % nach Verwendungsnachweis. Öffentlichkeitsarbeit mit der Stiftung abstimmen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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