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Kulturraumförderung (Projekt-, Investitions- und institutionelle Förderung)

voraussichtl.15.06.2027

Der Kulturraum vergibt Zuwendungen an Kultureinrichtungen und -projekte von regionaler Bedeutung über drei Online-Anträge: institutionelle Förderung, Projektförderung und Projektförderung Investition.

Fördergeber
Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Ebene
Region
Gebiet
Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.06.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. Juni für das Folgejahr (Förderjahr 2028); Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Einzelpersonen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum, Soziokultur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz für Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung; in der Regel ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde nötig. Nur Online-Antrag mit aktuellem Browser; mindestens einmal zwischenspeichern und zum Einreichen „Senden“ drücken. Richtlinie vom 19.4.2023 gilt ab 2024. Frist für 2027 (15.6.2026) abgelaufen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme, Eigenanteil, Gebiet, Sparten.

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