Kulturraumförderung (Regelanträge, Kulturelle Bildung, Investitionen)
Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten im Kulturraum mit spartenabhängigen Quoten, etwa bis 50 % für freie Kunst- und Kulturträger, Museen und Soziokultur, bis 70 % für Bibliotheksprojekte. Programme der kulturellen Bildung können bis zu 92 % oder voll gefördert werden.
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- Fördergeber
- Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum
- Ebene
- Region
- Gebiet
- Kulturraum Leipziger Raum
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 31.03.2027 (voraussichtlich) – Investitionen (zweiter Stichtag); Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 30.04.2027 (voraussichtlich) – Regelanträge für das Förderjahr 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 31.08.2027 (voraussichtlich) – Strukturmaßnahmen und Investitionen für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 15.09.2027 (voraussichtlich) – Kulturelle Bildung für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
- Fördersumme
- ab 2.500 €
- Eigenanteil
- Restfinanzierung nach Spartenquote; Sitzgemeinde muss sich mit mind. 8 % (Investitionen mind. 5 %) finanziell beteiligen
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Einzelpersonen
- Sparten
- spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum, Soziokultur, Kulturelle Bildung
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz für Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung; in der Regel ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde nötig. Mindestbetrag Regelanträge 2.500 €, Kulturelle Bildung/Struktur/Investition 500 €. Unterschreitet der Sitzgemeindeanteil die Mindesthöhe, droht Rückforderung. Ausgeschlossen u. a. kommerzielle Veranstaltungen inkl. Karneval, Heimatstuben, Ortschroniken, Einzelpublikationen, Stipendien, Agenturen als Antragsteller, Feste und Märkte.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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