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Kulturraumförderung (Regelanträge, Kulturelle Bildung, Investitionen)

voraussichtl.31.03.2027

Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten im Kulturraum mit spartenabhängigen Quoten, etwa bis 50 % für freie Kunst- und Kulturträger, Museen und Soziokultur, bis 70 % für Bibliotheksprojekte. Programme der kulturellen Bildung können bis zu 92 % oder voll gefördert werden.

Fördergeber
Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum
Ebene
Region
Gebiet
Kulturraum Leipziger Raum
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.03.2027 (voraussichtlich) – Investitionen (zweiter Stichtag); Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 30.04.2027 (voraussichtlich) – Regelanträge für das Förderjahr 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 31.08.2027 (voraussichtlich) – Strukturmaßnahmen und Investitionen für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 15.09.2027 (voraussichtlich) – Kulturelle Bildung für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
Fördersumme
ab 2.500 €
Eigenanteil
Restfinanzierung nach Spartenquote; Sitzgemeinde muss sich mit mind. 8 % (Investitionen mind. 5 %) finanziell beteiligen
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Einzelpersonen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum, Soziokultur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz für Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung; in der Regel ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde nötig. Mindestbetrag Regelanträge 2.500 €, Kulturelle Bildung/Struktur/Investition 500 €. Unterschreitet der Sitzgemeindeanteil die Mindesthöhe, droht Rückforderung. Ausgeschlossen u. a. kommerzielle Veranstaltungen inkl. Karneval, Heimatstuben, Ortschroniken, Einzelpublikationen, Stipendien, Agenturen als Antragsteller, Feste und Märkte.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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