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Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum

Antragjederzeit

Fristoffener Fonds für kleine Kunst- und Kulturvorhaben in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden der ländlichen Regionen Sachsens. Zuschüsse von 500 bis 5.000 € als Festbetrag, bis zur vollen Höhe der Kosten; besonders gefragt ist bürgerschaftliches Engagement.

Fördergeber
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Sachsen
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
500 € bis 5.000 €
Eigenanteil
nicht zwingend, Eigenmittel erwünscht
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Antragsstart 2027 voraussichtlich im Januar; Formular nur im Antragszeitraum online, solange Mittel reichen. Mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn beantragen; Mittel bis 1. Dezember abrufen. Kein Projekt in Dresden, Leipzig oder Chemnitz; Einrichtungen in staatlicher/kommunaler Trägerschaft ausgeschlossen. Max. ein Kleinprojekt pro Antragsteller und Jahr; Gesamtetat über 25.000 € gilt nicht als Kleinprojekt. Keine Kunstwerk-Produktion, Publikationen, Tonträger, Tourneen, Jahresprogramme oder Weihnachtsmärkte.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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