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Kulturraumförderung (Sparten- und Investitionsförderung)

Fristbeim Fördergeber

Der Zweckverband mit Sitz in Meißen fördert regional bedeutsame Einrichtungen und Projekte in Sparten wie Museen, Theater, Orchester, Musikschulen, bildende Kunst, Bibliotheken, Soziokultur und kulturelle Bildung sowie Investitionen und Strukturmaßnahmen.

Fördergeber
Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Ebene
Region
Gebiet
Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Einzelpersonen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum, Soziokultur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz für Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung; in der Regel ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde nötig. Ab Förderjahr 2027 nur noch über das Förderportal; Zugang muss vorab bei der Geschäftsstelle beantragt werden (keine Selbstregistrierung). Für 2027 ist keine Antragstellung mehr möglich. Restmittel für investive Maßnahmen 2026 (rund 17.000 €) bis 20.11.2026; neue Investitionsrichtlinie ab 2027.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme, Eigenanteil, Fristen.

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