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Kulturraumförderung (allgemeine Projektförderung)

Fristbeim Fördergeber

Der Zweckverband fördert kommunale und freie Kulturarbeit von regionaler Bedeutung mit Landesmitteln und Kulturumlage. Neben der allgemeinen Projektförderung gibt es institutionelle Förderung, Investitionsförderung, Medienförderung für Bibliotheken und Kleinprojekte der kulturellen Bildung.

Fördergeber
Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Ebene
Region
Gebiet
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Einzelpersonen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum, Soziokultur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz für Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung; in der Regel ist eine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde nötig. Antragsunterlagen 2027 per E-Mail an foerderung@erzgebirge-mittelsachsen.de, inkl. Stellungnahme der Sitzgemeinde und Datenblatt. Frist und Förderquoten nicht auf der Seite genannt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Kulturförderung in Sachsen · Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Musik · Förderung für Theater · Förderung für Bildende Kunst · Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Soziokultur · Förderung für Kulturelle Bildung