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Projektförderung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

voraussichtl.01.03.2027

Die öffentlich-rechtliche Landeskulturstiftung unterstützt außergewöhnliche, innovative Vorhaben in bildender und darstellender Kunst, Musik und Literatur mit mindestens überregionaler Wirkung. Gefördert werden nur unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten.

Fördergeber
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
01.03.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 1. März (jährlich); Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 01.09.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 1. September (jährlich); Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Musik, Literatur
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Privatpersonen werden nicht gefördert, nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen. Bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen. Antrag regulär per E-Mail an die Geschäftsstelle; Entscheidung des Vorstands etwa acht Wochen nach Fristende nach externen Voten.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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