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Projektförderung Musik

voraussichtl.31.01.2027

Das Land bezuschusst Musikprojekte mit Schwerpunkt auf talentiertem Nachwuchs und Breitenförderung; auch Vorhaben der Neuen Musik sind ausdrücklich erwünscht. Anträge stellen können Privatpersonen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Institutionen.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 (voraussichtlich) – Projektanträge grundsätzlich zum 31. Januar; aus Fristregel abgeleitet
Eigenanteil
Eigenanteil im Finanzierungsplan auszuweisen (keine Quote genannt)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Musik
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Formularantrag beim Kulturministerium in Kiel; Grundlage ist die Kulturprojekte-Richtlinie (2026) mit ANBest-P. Fördersummen nennt die Seite nicht. Musikschulen werden über eine eigene Richtlinie gefördert.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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