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Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken

Frist31.07.2027

Projektmittel des Landes für innovative Vorhaben mit nachhaltiger Wirkung in Öffentlichen Bibliotheken, etwa zu Bildungsbeteiligung und Integration, Inklusion, Medien- und Informationskompetenz, Vernetzung im ländlichen Raum, Partnerschaften mit Schulen oder Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.07.2027 – jährliche Antragsfrist 31. Juli
Fördersumme
ab 2.500 €
Eigenanteil
in der Regel 25 % (Förderung bis 75 %); Eigenleistungen und nichtöffentliche Drittmittel anrechenbar
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine
Sparten
Literatur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Vermittlung und Bildung, Digitalisierung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antragsberechtigt sind Träger Öffentlicher Bibliotheken (auch Fahrbibliotheken), deren Freundeskreise und der Landesverband Bibliotheken SH. Bagatellgrenze 5.000 € im kommunalen, 2.500 € im übrigen Bereich. Keine laufenden Betriebs- und Personalkosten, kein Bau und Mobiliar; technische Ausstattung ist möglich. Anschubfinanzierung, kein Projektbeginn vor Antrag; Antrag per E-Mail oder Post an die Kulturabteilung.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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