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Projektförderung Bildende Kunst / Kunst im öffentlichen Raum

Frist31.01.2027

Zuschüsse des Landes für Ausstellungs- und Kunstprojekte professioneller bildender Künstler:innen sowie von Kunstvereinen und Kunsteinrichtungen. Über die Projektförderung kann seit 2024 auch eine Ausstellungsvergütung für ausstellende Künstler:innen beantragt werden. Eine vom Ministerium berufene Kunstkommission bewertet die künstlerische Qualität.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 – Antragsrunde 2027 mit Schwerpunkt Kunst im öffentlichen Raum; Anträge für das laufende Jahr
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen, Projekte und Produktionen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Einzelkünstler:innen brauchen einen Hochschulabschluss (Nachweis). Wohnsitz/Sitz in SH oder Umsetzung in SH. In der Runde 31.01.2027 wird Kunst im öffentlichen Raum vorrangig behandelt, andere Vorhaben nachrangig. Keine investiven Maßnahmen, keine Bau- oder Rechercheprojekte, keine rein kommerziellen Projekte; im öffentlichen Raum nur temporäre Arbeiten. Für Kunst im öffentlichen Raum Nachweise zur Genehmigungsfähigkeit beilegen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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