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Projektförderung Soziokultur

voraussichtl.31.01.2027

Das Land fördert soziokulturelle Projekte, die kulturelle Eigentätigkeit, kulturelle Bildung und soziale Teilhabe stärken, etwa Maßnahmen zur Strukturentwicklung und Attraktivitätssteigerung soziokultureller Einrichtungen. Für soziokulturelle Zentren gibt es zusätzlich eine eigene Strukturförderung.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 31. Januar; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 01.06.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 1. Juni; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Soziokultur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Angebote dürfen nicht gewinnorientiert sein. Elektronisch ausfüllbares Landesformular verwenden. Strukturförderung für Zentren läuft über eine eigene Seite.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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