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Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

Frist31.01.2027

Projektförderung für außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein, gern in Kooperation mit Schulen, Bildungs- oder Sozialträgern. Im Mittelpunkt stehen die Mitgestaltung durch junge Menschen, Kooperationen von Kultur und Bildung sowie der Dialog zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaften.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 – Projektanträge grundsätzlich zum 31. Januar
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung, Projekte und Produktionen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und gemeinnützige juristische Personen, z. B. Vereine, Kultureinrichtungen, freie Kulturvermittler:innen und Künstler:innen. Antrag mit ausgeglichenem Kosten- und Finanzierungsplan über das Formular „Antrag auf Förderung von Kulturprojekten“.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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