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Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

voraussichtl.15.02.2027

Landeskulturstiftung, die Projekte aus bildender und darstellender Kunst, Film, Literatur, Musik, Soziokultur und spartenübergreifende Vorhaben mit Sitz oder Wirkungsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst. Antrag digital über das Antragsportal der Stiftung.

Fördergeber
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.02.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. Februar für Projekte der zweiten Jahreshälfte 2027; aus Fristregel abgeleitet (nur über Aggregator belegt); 15.08.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. August für Projekte der ersten Jahreshälfte 2028; aus Fristregel abgeleitet (nur über Aggregator belegt)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Film und Medien, Literatur, Musik, Soziokultur, Kulturerbe und Museum, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Publikationen und Tonträger
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Website der Stiftung war nicht abrufbar; Angaben stammen aus dem reflecta-Fördermittelkompass und einer Kultursommer-Broschüre – vor Antrag an der Originalseite prüfen. Doppelförderungsverbot; Landes- und Stiftungsmittel zusammen meist höchstens 50 % (vgl. Landesrichtlinien). Verwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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