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Strukturförderprogramm für die Freie Szene

voraussichtl.31.01.2027

Stärkt die Infrastruktur gemeinnütziger Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene: Ausstattung (z. B. Bühnen- und Veranstaltungstechnik), kleinere Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Barrierefreiheit sowie Professionalisierung (Fortbildung, Organisationsentwicklung, Digitalisierung). Kulturangebote im ländlichen Raum werden besonders berücksichtigt.

Fördergeber
Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur Rheinland-Pfalz (Kulturministerium; Abwicklung über ADD Trier)
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 (voraussichtlich) – Stichtag für das Haushaltsjahr 2027; neue Anträge laut Ministerium erst wieder für 2027 möglich; aus Fristregel abgeleitet; 31.07.2027 (voraussichtlich) – Zweiter Stichtag für das Haushaltsjahr 2027; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
2.000 € bis 10.000 €
Eigenanteil
Land höchstens 50 % der förderfähigen Kosten (inkl. Landesstiftung); kommunale Kofinanzierung erwünscht, Ehrenamt anrechenbar
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung, Strukturförderung, Digitalisierung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Antrag an die ADD Trier, Referat 32. Nur ein Antrag pro Jahr; nach einer Förderung ein Jahr Karenzzeit. Ausgeschlossen: Hobby-, Laien-, Sport-, Brauchtums- und Fördervereine, gewerbliche Anbieter, Bauten in kommunalen Gebäuden, Grunderwerb, Schönheitsreparaturen, Rechtsberatung. Bei Baumaßnahmen Eigentum oder Miet-/Erbbauvertrag mit mind. 10 Jahren Restlaufzeit nötig. Bedeutung für das Land oder eine größere Region nachweisen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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