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Aufführungsförderung für professionelle freie Theater

Antragjederzeit

Nichtkommerzielle Veranstalter in Rheinland-Pfalz – Kommunen, Schulen, Kitas, Vereine, soziokulturelle Zentren – buchen Gastspiele professioneller freier Theater aus einem jährlichen Katalog mit über 100 Produktionen; das Land trägt bis zur Hälfte der Gage.

Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz (Kulturministerium), abgewickelt durch den Landesverband professioneller freier Theater (laprofth)
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
Land übernimmt bis zu 50 % der Gage, Rest trägt der Veranstalter
Antragsberechtigt
Künstlergruppen, Kommunen, Schulen und Kitas, Vereine
Sparten
Theater, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Austausch und Reisen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Den Antrag stellt das Theater, nicht der Veranstalter. Theater und Veranstalter müssen in Rheinland-Pfalz sitzen. Katalog und Verfahren beim laprofth.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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