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Förderung der Jugendkunstschulen (Jugendkunstschulprogramm)

voraussichtl.01.10.2027

Jährliche Landesmittel für Kunst- und Medienprojekte von Jugendkunstschulen mit Kindern und Jugendlichen, vor allem in bildender Kunst und neuen Medien. Antragsberechtigt sind kommunale, ehrenamtlich oder hauptamtlich geführte Vereine und privat betriebene Kunstschulen.

Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz (Kulturministerium); Antragsannahme beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturelle Bildung
Ebene
Land
Gebiet
Rheinland-Pfalz
Förderart
Zuschuss
Fristen
01.10.2027 (voraussichtlich) – Stichtag jeweils 1. Oktober; aus Fristregel abgeleitet
Eigenanteil
Land bis zu 50 % der angegebenen Kosten
Antragsberechtigt
Vereine, Kommunen, Unternehmen
Sparten
Kulturelle Bildung, Bildende Kunst, Film und Medien
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung, Projekte und Produktionen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag nicht beim Ministerium, sondern beim Kulturbüro RLP (dessen Website sperrt automatische Abrufe – Details dort direkt prüfen). Endgültige Höhe hängt von Zahl und Umfang der Anträge ab; Jury unter Vorsitz der Kulturstaatssekretärin bzw. des Kulturstaatssekretärs.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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