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Zuschussförderung freie darstellende Künste (Losverfahren)

Frist16.11.2026

Kleine Zuschüsse von 100 bis 3.000 € für kurzfristige Bedarfe freier Theater- und Tanzschaffender, etwa Gastspiele, zusätzliche Aufführungen oder Qualifizierung. Vergeben wird per Los.

Fördergeber
MWK Baden-Württemberg; Vergabe durch Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende BW (LaFT BW)
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fristen
16.11.2026 – Bewilligungszeitraum 01.01.–30.06.2027; 15.02.2027 – 01.03.2027–31.03.2028; 18.05.2027 – 01.07.–30.10.2027; 16.08.2027 – 01.09.2027–31.03.2028
Fördersumme
100 € bis 3.000 €
Eigenanteil
Eigenanteil verpflichtend (kein Prozentsatz genannt)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Austausch und Reisen, Projekte und Produktionen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur ein Antrag pro Ausschreibungsrunde. Sitz/Arbeitsschwerpunkt in BW und professionelle Qualifikation.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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