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Konzeptions- und Strukturförderung freie darstellende Künste

Frist15.05.2027

Dreijährige Förderung langfristiger künstlerischer Gesamtkonzepte sowie organisatorischer Strukturen freier Gruppen und Netzwerke, bis 114.000 € über drei Jahre.

Fördergeber
MWK Baden-Württemberg; Vergabe durch Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende BW (LaFT BW)
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.05.2027 – Förderzeitraum 01.01.2028–31.12.2030; Programmseite nennt 15.05.2027, die Fördergrundsätze 18.05.2027 – früheres Datum angesetzt
Fördersumme
bis 114.000 €
Eigenanteil
Eigenanteil verpflichtend (kein Prozentsatz genannt)
Antragsberechtigt
Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Einzelpersonen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Strukturförderung, Projekte und Produktionen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur einmal jährlich; höchstens zweimal in Folge; Konzeptions- und Strukturbereich nicht parallel beantragen. Fachjury entscheidet.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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