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Prozess- und Projektförderung freie darstellende Künste

Frist16.11.2026

Juryförderung für Recherche, Konzeptarbeit, Residenzen, Produktionen, Premieren und Festivals professioneller freier Theater- und Tanzschaffender mit Sitz oder Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Keine Obergrenze.

Fördergeber
MWK Baden-Württemberg; Vergabe durch Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende BW (LaFT BW)
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fristen
16.11.2026 – Antragsfrist I (Bewilligungszeitraum 01.03.2027–31.03.2028); 18.05.2027 – Antragsfrist II (15.07.2027–30.06.2028)
Fördersumme
ab 3.000 €
Eigenanteil
Eigenanteil verpflichtend (kein Prozentsatz genannt)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Recherche und Entwicklung, Stipendien und Residenzen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Professionelle Qualifikation nötig, keine institutionelle Landesförderung. Honorare mind. nach BFDK-Honoraruntergrenzen. Keine Doppelförderung aus anderen Landesmitteln. Mitgliedschaft im LaFT nicht erforderlich. Antrag über antrag.laftbw.de.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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