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Förderung nach der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt

Fristbeim Fördergeber

Breite Landesrichtlinie für Kulturprojekte und Einrichtungen in nahezu allen Sparten, von Musik, Theater und bildender Kunst über Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur und Heimatpflege bis zu bürgerschaftlichem Engagement und Digitalisierung. Auch natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt können Projekte beantragen.

Fördergeber
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt (Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
Ebene
Land
Gebiet
Sachsen-Anhalt
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
grundsätzlich mind. 10 %; Förderung bis 70 % (privat) bzw. 50 % (öffentlich-rechtlich)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Kulturelle Bildung, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Tonträger, Digitalisierung, Austausch und Reisen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Projektanträge für das kommende Haushaltsjahr bis 1. Oktober (für 2027 abgelaufen); europäischer und internationaler Kulturaustausch fortlaufend. Vollständiger Antrag gilt als förderunschädlicher Vorhabenbeginn. Keine gewinnorientierten Vorhaben. Seit 2025 wickelt die IB die Kulturförderung ab. Richtlinie gilt bis 30.6.2027 – Neufassung beobachten. Die IB-Seite war ohne JavaScript nicht lesbar; Konditionen stammen aus der Förderdatenbank des Bundes.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Kulturförderung in Sachsen-Anhalt · Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Musik · Förderung für Theater · Förderung für Bildende Kunst · Förderung für Literatur · Förderung für Soziokultur · Förderung für Kulturelle Bildung · Förderung für Kulturerbe und Museum