Förderung nach der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt
Breite Landesrichtlinie für Kulturprojekte und Einrichtungen in nahezu allen Sparten, von Musik, Theater und bildender Kunst über Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur und Heimatpflege bis zu bürgerschaftlichem Engagement und Digitalisierung. Auch natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt können Projekte beantragen.
- Fördergeber
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt (Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderart
- Zuschuss
- Eigenanteil
- grundsätzlich mind. 10 %; Förderung bis 70 % (privat) bzw. 50 % (öffentlich-rechtlich)
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen
- Sparten
- spartenübergreifende Projekte, Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Kulturelle Bildung, Kulturerbe und Museum
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Tonträger, Digitalisierung, Austausch und Reisen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Projektanträge für das kommende Haushaltsjahr bis 1. Oktober (für 2027 abgelaufen); europäischer und internationaler Kulturaustausch fortlaufend. Vollständiger Antrag gilt als förderunschädlicher Vorhabenbeginn. Keine gewinnorientierten Vorhaben. Seit 2025 wickelt die IB die Kulturförderung ab. Richtlinie gilt bis 30.6.2027 – Neufassung beobachten. Die IB-Seite war ohne JavaScript nicht lesbar; Konditionen stammen aus der Förderdatenbank des Bundes.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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Kulturförderung in Sachsen-Anhalt · Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Musik · Förderung für Theater · Förderung für Bildende Kunst · Förderung für Literatur · Förderung für Soziokultur · Förderung für Kulturelle Bildung · Förderung für Kulturerbe und Museum