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Projektförderung der Kunststiftung Sachsen-Anhalt

Frist09.11.2026

Zuschüsse für künstlerische Vorhaben in bildender, angewandter und darstellender Kunst, Fotografie, Literatur, Musik, Film, Design, Architektur und Medienkunst, inklusive Projektbausteinen wie Konzeptentwicklung. Zusätzlich gibt es Festbeträge für Publikationen (z. B. Kataloge bis 8.000 €) und Werkverzeichnisse (bis 30.000 €).

Fördergeber
Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Ebene
Land
Gebiet
Sachsen-Anhalt
Förderart
Zuschuss
Fristen
09.11.2026 – 23:59 Uhr; für Förderzeitraum ab September 2027
Eigenanteil
Förderung i. d. R. max. 50 %; bei Gesamtkosten bis 5.000 € Vollfinanzierung möglich
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Film und Medien, Design und Architektur, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Publikationen und Tonträger, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Antrag online über antragsportal.kunststiftung-sachsen-anhalt.de. Natürliche Personen dürfen keine unbaren Eigenleistungen ansetzen, juristische Personen max. 10 %. Kollektive als GbR oder über eine Einzelperson. Publikationsförderung i. d. R. nur mit Wohnsitz/Sitz in Sachsen-Anhalt; Kunstankäufe nur für öffentlich-rechtliche Träger. Kein Beginn vor Antrag. Abgelehnte Anträge können nicht erneut eingereicht werden.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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