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Projektförderung

voraussichtl.01.02.2027

Die Kulturstiftung der rheinischen Sparkassen fördert Projekte von herausragender Bedeutung für das Rheinland in bildender und darstellender Kunst, Musik, Literatur, Kulturgeschichte und Denkmalpflege. Anträge werden über ein Online-Portal zu zwei Stichtagen eingereicht.

Fördergeber
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Ebene
Stiftung
Gebiet
Rheinland (Gebiet des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands)
Förderart
Zuschuss
Fristen
01.02.2027 (voraussichtlich) – Für Projekte ab Herbst 2027; zweiter Termin jeweils 1. August für Projekte ab Frühjahr des Folgejahres
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Musik, Literatur, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Hoher Qualitätsanspruch: Vorhaben müssen für die Kulturregion Rheinland insgesamt bedeutsam sein. Förderrichtlinien als PDF auf der Förderseite beachten; Beratungstermin per E-Mail möglich. Entscheidung etwa drei Monate nach Stichtag. Antragsberechtigte, Eigenanteil und Höchstbeträge sind online nicht angegeben; ob auch rheinland-pfälzische Gebiete erfasst sind, ist nicht bestätigt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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