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Landesprogramm Kultur und Schule

voraussichtl.31.03.2027

Künstler:innen aller Sparten – Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien – gestalten gemeinsam mit Schulen Kunstprojekte im Schulalltag. Das Land finanziert die Projekte; bei öffentlichen Schulen laufen sie über die Kreise und kreisfreien Städte.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.03.2027 (voraussichtlich) – Projektdatenblatt jeweils bis 31. März (öffentliche Schulen über Kreis bzw. kreisfreie Stadt; Ersatzschulen und Sonderprojekte zugleich Förderantrag); aus Fristregel abgeleitet; 31.05.2027 (voraussichtlich) – Förderantrag öffentlicher Schulen jeweils bis 31. Mai; aus Fristregel abgeleitet
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Schulen und Kitas
Sparten
Kulturelle Bildung, Theater, Literatur, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Medien
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Unterschiedliche Wege: öffentliche Schulen über die zuständige Kommune (nach Postleitzahl zugeordnet), Ersatzschulen und Sonderprojekte mit landesweiter Jury direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg. Online über das Fördernehmercockpit (Kultur.Web). Höhe der Honorare/Förderung nicht auf der Seite genannt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme.

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