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Allgemeine Projektförderung Freie Darstellende Künste NRW

voraussichtl.15.11.2026

Förderung künstlerisch starker, innovativer und experimenteller Projekte professioneller freier Theater- und Tanzschaffender mit Sitz in NRW, mit Fokus auf Aufführungen; auch Labore und Symposien sind möglich. 5.000 bis 20.000 Euro pro Haushaltsjahr, Laufzeit ein oder zwei Jahre.

Fördergeber
Land NRW (MKW); Antragsverfahren über das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste mit dem nrw landesbüro tanz
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.11.2026 (voraussichtlich) – Stichtag 15. November für Projekte mit Beginn im Folgejahr (2027); aus Fristregel abgeleitet; 15.05.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. Mai für Projekte mit Beginn im laufenden Jahr; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
5.000 € bis 20.000 €
Eigenanteil
i. d. R. mind. 10 % der förderfähigen Kosten; Landesförderung soll 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Premiere in der Regel in NRW; bis zu vier Folgevorstellungen in NRW förderbar, Eintrittseinnahmen einplanen. Nicht für Ausbildungsprojekte und reines Amateurtheater; nicht mit anderen Landesprogrammen kombinierbar. Bereits konzeptions-, spitzen- oder exzellenzgeförderte Gruppen nur mit klar abgegrenztem Zusatzprojekt. Honoraruntergrenzen einhalten. Kosten- und Finanzierungsplan nach Kalenderjahren.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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