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Regionales Kultur Programm NRW – weitere Kulturregionen (Aachen, Bergisches Land, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene)

voraussichtl.30.09.2027

Sammeleintrag für die übrigen Kulturregionen des Regionalen Kultur Programms: Gefördert werden interkommunale Kooperations- und Netzwerkprojekte mit regionalem Bezug, Beratung über das jeweilige RKP-Büro. Im Bergischen Land sind Vereine, Einrichtungen, Einzelkünstler:innen, Kollektive, Kommunen und Kreise antragsberechtigt; zusätzlich gibt es bis 5.000 Euro für Barrierefreiheit.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die jeweils zuständige Bezirksregierung; Beratung durch die regionalen RKP-Büros
Ebene
Land
Gebiet
Kulturregionen Aachen, Bergisches Land, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe und Rheinschiene
Förderart
Zuschuss
Fristen
30.09.2027 (voraussichtlich) – Bewerbung/Projektdatenblatt für das Förderjahr 2028 (Bergisches Land 2027: bis 30.09.2026 belegt); aus Fristregel abgeleitet
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Fördersätze und Zuständigkeiten unterscheiden sich je Region – vorab beim RKP-Büro der Region beraten lassen. Kriterien wie überall: mind. drei Partner aus mind. zwei Kommunen, Marketing, regionaler Bezug. Programmwebsite nicht selbst abgerufen; Bergisches Land über Pressemitteilung (27.08.2026) belegt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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