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Diversitätsfonds NRW

Frist31.10.2026

Fördert künstlerische Perspektiven, die in der NRW-Kulturlandschaft bisher unterrepräsentiert sind – als eigene Projekte freier Künstler:innen und Gruppen oder als Vorhaben von Kultureinrichtungen und Festivals, die solche Künstler:innen auf Augenhöhe einbinden. Alle Sparten; bis zu 25.000 Euro plus bis 5.000 Euro für Barrierefreiheit.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.10.2026 – Antragsschluss für das Programmjahr 2027, 23:59 Uhr, online
Fördersumme
2.000 € bis 25.000 €
Eigenanteil
Gesamtkosten höchstens 50.000 Euro; Eigenanteil laut Programmseite nicht beziffert (allgemein NRW: mind. 10 % bzw. 20 % bei Kommunen)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Bagatellgrenze 2.000 Euro (Kommunen 12.500 Euro). Nicht kombinierbar mit anderer Landesförderung. Keine Gastspiele aus dem Ausland, keine reinen Album- oder Buchveröffentlichungen. Nur online im Fördernehmercockpit, nur die vorgesehenen Anlagen (Projektdatenblatt, Kurzvitae, ggf. Barrierefreiheitsbeiblatt). Projekt darf noch nicht begonnen haben; frühe Beratung empfohlen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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