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Regionales Kultur Programm NRW – Kulturregion Ruhrgebiet

voraussichtl.30.11.2026

Regionalbudget des Landes für vernetzte, auf Dauer angelegte Kooperationsprojekte der Freien Szene im Ruhrgebiet aus allen Sparten. Zweistufiges Verfahren: Projektdatenblatt, Jury-Empfehlung, dann formaler Antrag.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Kulturregion Ruhrgebiet
Förderart
Zuschuss
Fristen
30.11.2026 (voraussichtlich) – Förderantrag für 2027 – nur nach Jury-Empfehlung auf Basis des bis 30.09.2026 eingereichten Projektdatenblatts; aus Fristregel abgeleitet; 30.09.2027 (voraussichtlich) – Projektdatenblatt für das Förderjahr 2028; aus Fristregel abgeleitet
Eigenanteil
Förderung höchstens 80 %, Eigenanteil mind. 10 %
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kommunale Träger sind im Ruhrgebiet nicht antragsberechtigt. Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden, gemeinsames Marketing, Bezug zu den Leitthemen der Region. Beratung vor Antrag ist Pflicht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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