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Projektförderung Medienkunst (inkl. Medienkunstfonds und Medienkunstfellowships)

voraussichtl.15.09.2027

Landesförderung, die Medienkunst und digitale Kultur in NRW sichtbarer machen soll, mit drei Schwerpunkten: allgemeine Projektförderung, Medienkunstfonds und Medienkunstfellowships. Antragsberechtigt sind Institutionen wie Museen, Theater, Kunsthallen und Hochschulen sowie Akteure der freien Szene (Vereine, Kunsträume, Festivals, Initiativen).

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.09.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. September für Maßnahmen ab 1. Januar des Folgejahres (2028); Frist für 2027 ist abgelaufen; aus Fristregel abgeleitet
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen
Sparten
Film und Medien, Bildende Kunst
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Stipendien und Residenzen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Beratung durch medienwerk.nrw ist Pflicht und muss dokumentiert werden; Projektbeschreibung und Kriterienübersicht auf dessen Vorlagen. Je Schwerpunkt ein Antrag pro Frist. Über 50.000 Euro kein Beginn vor Bescheid. Einzelkünstler:innen eher über Fellowships – Bedingungen in den gesonderten Fördergrundsätzen prüfen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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