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Förderung Kunstvereine NRW (Ausstellungsförderung, Profil- und Programmförderung)

voraussichtl.15.09.2027

Zwei Förderlinien für gemeinnützig getragene Kunstvereine in NRW: einzelne Ausstellungsprojekte (bevorzugt neue künstlerische Positionen, starke Vermittlung, Kooperationen) und Profil- und Programmmaßnahmen bis zu drei Jahren, etwa Mitgliedergewinnung, Publikumsarbeit oder Infrastruktur.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.09.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. September für Projekte des Folgejahres (2028); Frist für 2027 ist abgelaufen; aus Fristregel abgeleitet
Eigenanteil
Land bis zu 90 % der förderfähigen Kosten (laut Ausschreibung 2025)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen, Strukturförderung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Professionalität mit mind. drei Projekten der letzten fünf Jahre belegen. Kürzel (A) oder (PP) im Projekttitel. Jahresprogramme bzw. allgemeiner Betrieb nicht über die Ausstellungslinie. Keine Weitergabe von Mitteln an Dritte. Antrag elektronisch über das Fördernehmercockpit der Bezirksregierung Arnsberg; Honoraruntergrenzen beachten.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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