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Künstlerinnen und Künstler in die Kita

voraussichtl.15.10.2027

Kitas und Familienzentren holen professionelle Künstler:innen oder Kultureinrichtungen für ein- oder mehrspartige Projekte mit Kindern ins Haus. Zwei Modelle: 3–6 Monate mit 40 Einheiten (Landeszuschuss 3.690 Euro) oder 7–12 Monate mit 80 Einheiten (7.380 Euro).

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.10.2027 (voraussichtlich) – Antragsfrist für Projekte 2028; Frist für 2027 war der 15.10.2026; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
bis 7.380 €
Eigenanteil
10 % (Modell 1: 410 Euro, Modell 2: 820 Euro)
Antragsberechtigt
Schulen und Kitas, Vereine, Kommunen
Sparten
Kulturelle Bildung, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag stellt der Kita-Träger, nicht die Künstlerin oder der Künstler. Künstler:innen brauchen KSK-Mitgliedschaft oder überwiegenden Lebensunterhalt aus Kunst sowie eine künstlerische Ausbildung. Ganztägige Fortbildung Pflicht (außer mit Zertifikat früherer Phasen). Max. drei Anträge je Einrichtung bzw. Künstler:in; Sammelanträge je Träger. Honorar 82,50 Euro je 90 Minuten.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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