KulturtöpfePassende Programme finden

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Fristbeim Fördergeber

Zusätzliche Landesmittel von bis zu 5.000 € je Kulturprojekt für Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen die Teilnahme ermöglichen – als Publikum oder als Mitwirkende. Förderfähig sind etwa Gebärden- und Schriftdolmetschen, Audiodeskription, Unter- und Übertitel, Höranlagen, Leichte Sprache, Assistenzen, Begleitdienste oder Beratung durch Behindertenverbände.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW)
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 5.000 €
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
Termine beim Fördergeber erfragen

Worauf achten

Nicht isoliert beantragbar, sondern nur zusammen mit einem Antrag im Regionalen Kultur Programm NRW oder im Diversitätsfonds NRW; Formular und Fristen richten sich nach diesen Programmen. Bau- und Umbaumaßnahmen ausgeschlossen; kein Antrag, wenn Dritte (z. B. Aktion Mensch, Inklusionsscheck des MAGS) dieselben Kosten tragen. Beratung u. a. durch kubia.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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