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Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum (3. Fördergeneration)

Fristbeim Fördergeber

Landesprogramm für neue Kultur- und Begegnungsorte im ländlichen NRW: einjährige Konzeptphase, danach dreijährige Umsetzung, begleitet vom Programmbüro pro loco. Für 2027–2031 stehen über 9 Millionen Euro bereit; kleinere ehrenamtliche Initiativen sollen leichter zum Zug kommen.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Ländlicher Raum in Nordrhein-Westfalen (Gebietskulisse Ländlicher Raum NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 50.000 €
Eigenanteil
Konzeptphase bisher: bis 90 % (privat) bzw. 80 % (Kommunen); Eigenanteil durch Ehrenamt ersetzbar
Antragsberechtigt
Vereine, Kommunen, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur
Gefördert werden
Recherche und Entwicklung, Strukturförderung, Projekte und Produktionen
Rhythmus
einmalige Ausschreibung

Worauf achten

Ausschreibung der dritten Generation startet laut Landesregierung am 30.10.2026 (Unterlagen auf dritteorte.nrw); Bewerbungsfrist noch nicht bekannt. In den bisherigen Generationen: einjährige Konzeptphase mit höchstens 50.000 € je Projekt, danach nach erneuter Bewerbung dreijährige Umsetzungsphase mit höchstens 450.000 €; Auswahl durch eine Fachjury, Begleitung durch das Programmbüro. Nur in der Gebietskulisse „NRW-Programm Ländlicher Raum“; besondere Funktion für den Ort darlegen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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