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Basisförderung Kunstmuseen NRW (Ausstellung, Restaurierung, Ankauf)

voraussichtl.15.09.2027

Landesförderung für Kunstmuseen in NRW in drei Linien: Ausstellungen (Sammlungspräsentation und Sonderausstellungen), Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken sowie Ankäufe. Eine Fachjury wählt landesweit nach Qualitätskriterien aus.

Fördergeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW), Abwicklung über die Bezirksregierung Arnsberg
Ebene
Land
Gebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.09.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 15. September für Vorhaben ab 1. Januar des Folgejahres (2028); Frist für 2027 (15.09.2026) ist abgelaufen; aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
bis 100.000 €
Eigenanteil
mind. 10 % (private Träger) bzw. 20 % (kommunale Träger); bis zu 80–90 % Landesförderung je nach Linie
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
Sparten
Bildende Kunst, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Ausstellungen, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kunstmuseen in kommunaler oder überwiegend öffentlicher Trägerschaft; Ausstellungsförderung auch für gemeinnützig getragene Kunstmuseen; Restaurierung auch für kultur- und spezialhistorische Museen. Hochschul- und Kirchenmuseen ausgeschlossen. Restaurierung höchstens 100.000 Euro pro Jahr, Bagatellgrenze 12.500 Euro. Kürzel (A), (RS) oder (AK) im Projekttitel; bei Ankäufen zwei Gutachten. Über 50.000 Euro kein Beginn vor Bescheid. Honoraruntergrenzen beachten.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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