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LWL-Kulturförderung: Allgemeine landschaftliche Kulturpflege (Druck- und Projektkostenzuschüsse)

Antragjederzeit

Kleinere Zuschüsse der LWL-Kulturabteilung zu Druckkosten (500–2.500 Euro) und Projekten (500–10.000 Euro) in bildender Kunst, Musik, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundlicher Forschung in Westfalen-Lippe. Auch Privatpersonen können beantragen.

Fördergeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Kulturabteilung
Ebene
Region
Gebiet
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Kulturabteilung
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
500 € bis 10.000 €
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Künstlergruppen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Film und Medien, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Publikationen und Tonträger, Projekte und Produktionen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Laut LWL-Unterlagen (Stand 2021) ohne Einsendeschluss; endgültiger Bescheid etwa zur Jahresmitte nach Haushaltsfreigabe. Aktuelle Beträge und Verfahren beim LWL prüfen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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