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LEADER in Hessen

Antragjederzeit

LEADER fördert Projekte im ländlichen Raum, die zur Entwicklungsstrategie einer LEADER-Region passen – darunter auch Kulturorte, Veranstaltungsformate, Ausstellungen, Kulturerbe und Begegnungsangebote. Über die Förderung entscheidet zuerst die örtliche Lokale Aktionsgruppe, danach bewilligt die Landesbehörde. In Hessen gibt es 24 LEADER-Regionen; „Freizeit und Kultur“ ist ausdrücklich ein Handlungsfeld.

Fördergeber
Land Hessen mit EU-Mitteln aus dem ELER (GAP-Förderperiode 2023–2027), Auswahl durch die Lokalen Aktionsgruppen
Ebene
EU
Gebiet
Gebiete der anerkannten LEADER-Regionen (Lokale Aktionsgruppen) in Hessen
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen, Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur, Kulturerbe und Museum, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Erster Schritt ist immer das Regionalmanagement der LEADER-Region vor Ort: Das Projekt muss im Gebiet liegen und zur lokalen Entwicklungsstrategie passen. Kein Projektbeginn vor Antragstellung; Förderung meist als Erstattung nach Abschluss, daher Vorfinanzierung nötig. Eigenanteil und Fördersatz legen Land und LAG fest. Viele LAGs rufen ihre Mittel über thematische Aufrufe mit eigenen Stichtagen ab. Hessen: Laut DAKU-Wegweiser bis zu 80 % Förderung und max. 500.000 € je Maßnahme (an der Richtlinie prüfen). Auch das Regionalbudget für Kleinprojekte ist als Fördermaßnahme genannt. Netzwerk der Regionen: hessische-regionalforen.de.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Soziokultur · Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Kulturelle Bildung