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Restaurierungsförderung

Antragjederzeit

Zuschüsse zur Restaurierung und Konservierung national wertvollen Kulturguts in Museen, Bibliotheken und Archiven. Das Objekt bzw. die Sammlung muss die Kriterien des Kulturgutschutzgesetzes erfüllen.

Fördergeber
Kulturstiftung der Länder
Ebene
Fonds
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Nur öffentlich zugängliche Einrichtungen; Objekt muss als national wertvolles Kulturgut nach § 7 KGSG gelten oder eingetragen sein. Pflicht-Vorgespräch, Antrag über FOKUS, Entscheidung durch den Vorstand nach externem Gutachten. Genug Vorlauf einplanen, keine festen Fristen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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