Restaurierungsförderung
Antragjederzeit
Zuschüsse zur Restaurierung und Konservierung national wertvollen Kulturguts in Museen, Bibliotheken und Archiven. Das Objekt bzw. die Sammlung muss die Kriterien des Kulturgutschutzgesetzes erfüllen.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Kulturstiftung der Länder
- Ebene
- Fonds
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsberechtigt
- öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
- Sparten
- Kulturerbe und Museum
- Gefördert werden
- Investitionen und Ausstattung
- Rhythmus
- Antrag jederzeit möglich
Worauf achten
Nur öffentlich zugängliche Einrichtungen; Objekt muss als national wertvolles Kulturgut nach § 7 KGSG gelten oder eingetragen sein. Pflicht-Vorgespräch, Antrag über FOKUS, Entscheidung durch den Vorstand nach externem Gutachten. Genug Vorlauf einplanen, keine festen Fristen.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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