Ausstellungsförderung
Anteilige Förderung herausragender kunst- und kulturhistorischer Wechselausstellungen, die eine Einrichtung selbst konzipiert und möglichst aus eigenen Beständen entwickelt. Gefragt sind regional verankerte Themen mit klar überregionaler, gern internationaler Ausstrahlung.
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- Fördergeber
- Kulturstiftung der Länder
- Ebene
- Fonds
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 15.12.2026 (voraussichtlich) – Fristen jeweils 15. Juni und 15. Dezember; vorher verpflichtendes Beratungsgespräch
- Antragsberechtigt
- öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
- Sparten
- Kulturerbe und Museum, Bildende Kunst
- Gefördert werden
- Ausstellungen
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Nur öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive. Keine Dauerausstellungen, keine reinen Auslandsausstellungen, keine übernommenen Ausstellungskonzepte. Wissenschaftliche Fundierung, Vermittlung und Dokumentation werden erwartet. Telefonisches Vorgespräch Pflicht, Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Bildende Kunst