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Ausstellungsförderung

voraussichtl.15.12.2026

Anteilige Förderung herausragender kunst- und kulturhistorischer Wechselausstellungen, die eine Einrichtung selbst konzipiert und möglichst aus eigenen Beständen entwickelt. Gefragt sind regional verankerte Themen mit klar überregionaler, gern internationaler Ausstrahlung.

Fördergeber
Kulturstiftung der Länder
Ebene
Fonds
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.12.2026 (voraussichtlich) – Fristen jeweils 15. Juni und 15. Dezember; vorher verpflichtendes Beratungsgespräch
Antragsberechtigt
öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
Sparten
Kulturerbe und Museum, Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive. Keine Dauerausstellungen, keine reinen Auslandsausstellungen, keine übernommenen Ausstellungskonzepte. Wissenschaftliche Fundierung, Vermittlung und Dokumentation werden erwartet. Telefonisches Vorgespräch Pflicht, Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Bildende Kunst