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Erwerbungsförderung

voraussichtl.15.12.2026

Die gemeinsame Stiftung der 16 Länder beteiligt sich am Ankauf national bedeutender Kunstwerke, Handschriften, Nachlässe und Sammlungen für öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive. Vorrang haben Ergänzungen bestehender Sammlungen und Rückerwerbungen.

Fördergeber
Kulturstiftung der Länder
Ebene
Fonds
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.12.2026 (voraussichtlich) – Nur für beantragte Förderanteile ab 100.000 Euro; weitere Frist jeweils 15. Juni. Kleinere Anträge jederzeit.
Antragsberechtigt
öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
Sparten
Kulturerbe und Museum, Bildende Kunst, Literatur, Musik
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland. Immer nur anteilige Förderung. Verpflichtendes Vorgespräch (Termin per E-Mail mit Exposé), Befürwortung des zuständigen Landeskulturministeriums erforderlich. Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung. Antrag über das Portal FOKUS.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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