Erwerbungsförderung
Die gemeinsame Stiftung der 16 Länder beteiligt sich am Ankauf national bedeutender Kunstwerke, Handschriften, Nachlässe und Sammlungen für öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive. Vorrang haben Ergänzungen bestehender Sammlungen und Rückerwerbungen.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Kulturstiftung der Länder
- Ebene
- Fonds
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 15.12.2026 (voraussichtlich) – Nur für beantragte Förderanteile ab 100.000 Euro; weitere Frist jeweils 15. Juni. Kleinere Anträge jederzeit.
- Antragsberechtigt
- öffentliche Einrichtungen, gGmbHs und Stiftungen, Vereine
- Sparten
- Kulturerbe und Museum, Bildende Kunst, Literatur, Musik
- Gefördert werden
- Investitionen und Ausstattung
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Nur öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland. Immer nur anteilige Förderung. Verpflichtendes Vorgespräch (Termin per E-Mail mit Exposé), Befürwortung des zuständigen Landeskulturministeriums erforderlich. Vertraulichkeit bis zur Veröffentlichung. Antrag über das Portal FOKUS.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Bildende Kunst · Förderung für Literatur · Förderung für Musik