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Culture Moves Europe – Aufruf für Residenz-Gastgeber

Frist18.01.2027

Kulturorganisationen können eine Residenz für 1 bis 5 Künstler:innen aus anderen europäischen Ländern ausrichten und erhalten dafür 50 € pro Tag und Gast; die Gäste bekommen Tagegeld (30 €/Tag) und Reisepauschalen. Gut geeignet auch für kleine oder neue Einrichtungen.

Fördergeber
Europäische Kommission (Programm Kreatives Europa)
Ebene
EU
Gebiet
Teilnahmeländer von Kreatives Europa (EU-27, Island, Norwegen, Liechtenstein und assoziierte Länder wie Ukraine, Westbalkan, Tunesien)
Förderart
Residenz
Fristen
18.01.2027 – Aufruf seit 15.10.2026 offen; Ergebnisse bis 09.03.2027, Residenzbeginn frühestens 12.04.2027
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Hochschulen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Literatur, Kulturerbe und Museum, Design und Architektur
Gefördert werden
Stipendien und Residenzen, Austausch und Reisen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur juristische Personen (keine Einzelpersonen) mit Sitz in einem Teilnahmeland. Nach der Auswahl müssen die Gastgeber bis 31.07.2027 die Residierenden auswählen; Aufschläge (z. B. Barrierefreiheit, grünes Reisen) müssen in dieser zweiten Phase beantragt werden. Antrag auf Englisch. Beratung: Creative Europe Desk KULTUR, Bonn (info@ced-kultur.eu, 0228 201 67 10, kultur.creative-europe-desk.de).

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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