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Ausstellungsförderung (Sammelausstellungen bildender Kunst)

Fristbeim Fördergeber

Zuschüsse für Gruppenausstellungen mit mindestens fünf professionellen, überwiegend in Bayern wirkenden Künstler:innen, um deren Präsentationsmöglichkeiten im Land zu verbessern.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
5.000 € bis 80.000 €
Eigenanteil
mind. 10 % Eigenmittel in bar; Festbetrag bis 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur nicht kommerzielle juristische Personen mit Sitz in Bayern und mind. drei Jahren Ausstellungstätigkeit; keine Einzelpersonen. Gesamtkosten über 10.000 €. Antrag muss bis 1. Januar des Ausstellungsjahres vorliegen (Ausschlussfrist). Keine Ankäufe, Materialkosten, Preise. Achtung: Die Richtlinie gilt laut Text bis 31.12.2026 – ob es für 2027 eine Nachfolgeregel gibt, ist nicht bestätigt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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