Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst
Landesfonds für kulturelle Investitionen und einmalige Projekte nichtstaatlicher, nicht gewinnorientierter Träger in ganz Bayern – von Theater-Sonderproduktionen über Museen und Laienmusik bis zu spartenübergreifenden Vorhaben. Für wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich; neben Zuschüssen gibt es zinsgünstige Darlehen.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Bayern ohne München und Nürnberg (außer bei bayernweiter Bedeutung)
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 01.10.2027 (voraussichtlich) – Stichtag 1. Oktober für Vorhaben des Folgejahres (hier 2028). Datum aus der ständigen Fristregel des Fördergebers abgeleitet; vor Einreichung prüfen.
- Fördersumme
- bis 1.000.000 €
- Eigenanteil
- mind. 10 % Eigenmittel; Förderung höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
- Sparten
- Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Kulturerbe und Museum, spartenübergreifende Projekte
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Investitionen und Ausstattung, Austausch und Reisen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Antrag bis 1. Oktober des Vorjahres online bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben stattfindet. Gesamtkosten mind. 10.000 €, mindestens überörtliche Bedeutung. Keine laufenden Betriebskosten, keine Mehrzweck-/Stadthallen und Kulturzentren, kein Erwerb oder Schaffen von Kunstwerken. Keine Kombination mit anderen staatlichen Mitteln oder der Bayerischen Landesstiftung. Projektbeginn erst nach Bewilligung (sonst Zustimmung zum vorzeitigen Beginn). Entscheidung bis 25.000 € im April durch das StMWK, darüber durch den Ministerrat (Mai/Juni). Projekte der kulturellen Bildung laufen über den eigenen Kulturfonds des Kultusministeriums.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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