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Kulturstiftung des Bezirks Niederbayern – Projektförderung

voraussichtl.15.02.2027

Zuschüsse für Kulturprojekte und Veranstaltungen mit Bedeutung für ganz Niederbayern – von Heimatforschung und Festspielen über bildende und darstellende Kunst bis zur musikalischen Nachwuchsförderung.

Fördergeber
Bezirk Niederbayern (Kulturstiftung)
Ebene
Region
Gebiet
Bezirk Niederbayern
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.02.2027 (voraussichtlich) – Stichtage 15. Februar, 15. Juni und 15. Oktober. Datum aus der ständigen Fristregel des Fördergebers abgeleitet; vor Einreichung prüfen.
Fördersumme
bis 10.000 €
Eigenanteil
Festbetrag bis 10 % der Gesamtkosten (überörtliche Musikveranstaltungen 7,5 %); Ehrenamt bis 15 €/Std. anrechenbar
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Musik, Kulturerbe und Museum, Literatur, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Publikationen und Tonträger
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Bei Zuschüssen über 750 € müssen in der Regel auch Gemeinde und Landkreis (bzw. kreisfreie Stadt) finanziell fördern – Sachleistungen zählen nicht. Antrag vor Maßnahmebeginn per Onlineformular oder E-Mail. Keine kommerziellen Veranstaltungen, Schul-/Hochschulprojekte oder Investitionen. Förderhinweis mit Logo Pflicht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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