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Bayerisches Atelierprogramm

Fristbeim Fördergeber

Auszeichnung von je 8.000 € für bis zu 30 professionelle, freischaffende bildende Künstler:innen pro Jahr, die mit Atelier oder Projektraum in Bayern arbeiten. Keine Altersgrenze.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst; Vergabe über BBK Landesverband Bayern
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Preis
Fördersumme
8.000 € bis 8.000 €
Antragsberechtigt
Einzelpersonen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Preise und Auszeichnungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Seit mind. zwei Jahren Hauptwohnsitz in Bayern; abgeschlossene Kunstausbildung oder drei Jahre Ausstellungstätigkeit; Anstellung höchstens 50 %. Bewerbung nur elektronisch über den BBK LV Bayern; die Frist wird spätestens zum 1. Januar des Bewerbungsjahres auf bbk-bayern.de bekanntgegeben. Erneute Bewerbung erst im dritten Durchgang, höchstens zweimal erhältlich.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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