Arbeitsstipendium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer
voraussichtl.01.03.2027
Stipendium von 10.000 €, damit eine in Bayern lebende Übersetzerin oder ein Übersetzer ein laufendes anspruchsvolles Übersetzungsprojekt ins Deutsche ohne finanziellen Druck voranbringen kann.
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Freistaat Bayern
- Förderart
- Stipendium
- Fristen
- 01.03.2027 (voraussichtlich) – laut Ministerium 'voraussichtlich bis 1. März 2027', nur per E-Mail
- Fördersumme
- 10.000 € bis 10.000 €
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen
- Sparten
- Literatur
- Gefördert werden
- Stipendien und Residenzen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Wohnsitz in Bayern, mindestens eine veröffentlichte Übersetzung und Verlagsvertrag für das Projekt (kein Selbst-, Zuschuss- oder Print-on-Demand-Verlag). Drucklegung nicht vor Juli des Vergabejahres. Frist ist als voraussichtlich angegeben.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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