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Perspektive Pop 2.0

Fristbeim Fördergeber

Zuschüsse von 10.000 bis 15.000 € in zwei Linien: für Popmusiker:innen mit Hauptwohnsitz in BW (Produktion, Präsentation, Promotion) und für Livemusik-Veranstaltungen, besonders in ländlichen Regionen ohne popkulturelle Infrastruktur.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) (Initiative POPLÄND)
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
10.000 € bis 15.000 €
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, Kommunen
Sparten
Musik
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Publikationen und Tonträger, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
Termine beim Fördergeber erfragen

Worauf achten

Zweite Runde lief bis 1.3.2026 (abgelaufen); ob und wann eine dritte Runde kommt, ist nicht veröffentlicht. Jury entscheidet; Antrag über Onlineformular.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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